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Arbeitsvermittlung statt Zeitarbeit: Was Handwerksbetriebe wissen sollten

Wer im Handwerk nach Personalunterstützung sucht, stößt schnell auf zwei völlig unterschiedliche Modelle: Arbeitsvermittlung und Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit). Beide klingen im ersten Moment ähnlich — sind es aber nicht.

Der zentrale Unterschied: Wer hat den Arbeitsvertrag?

Bei der Arbeitnehmerüberlassung schließt der Mitarbeiter seinen Arbeitsvertrag mit der Zeitarbeitsfirma, nicht mit Ihrem Betrieb. Sie „leihen“ den Mitarbeiter, geben ihm Weisungen, zahlen aber eine laufende Stundenmarge an die Zeitarbeitsfirma — auch dann, wenn er gerade nicht eingesetzt ist. Bei der Arbeitsvermittlung ist das anders: Der Arbeitsvertrag entsteht direkt zwischen Ihnen und dem Mitarbeiter. Wir vermitteln, sind aber nach der Einstellung kein Vertragspartner mehr. Sie zahlen Lohn, Sozialversicherung und alles Weitere direkt und ausschließlich an Ihren neuen Mitarbeiter — genau wie bei jeder anderen Festeinstellung auch.

Warum das für Sie als Betrieb der Unterschied ist

Handwerksbetriebe wollen in der Regel festes Personal aufbauen, keine Leihkräfte, die morgen wieder weg sein könnten. Arbeitsvermittlung liefert genau das: einen festen Mitarbeiter, der von Anfang an zu Ihrem Betrieb gehört — nicht zu einer Zeitarbeitsfirma.

Was das für die Kosten bedeutet

Bei Zeitarbeit zahlen Sie dauerhaft eine Marge, solange der Mitarbeiter bei Ihnen eingesetzt ist. Bei Arbeitsvermittlung zahlen Sie ein einmaliges Honorar, wenn der Mitarbeiter anfängt — danach gehört er vertraglich vollständig zu Ihnen, ohne laufende Zusatzkosten an eine dritte Firma.

Warum wir uns bewusst für dieses Modell entschieden haben

Arbeitnehmerüberlassung erfordert eine behördliche Erlaubnis, laufende Tarifbindung und deutlich mehr rechtliche Pflichten. Arbeitsvermittlung ist erlaubnisfrei und passt zu dem, was Handwerksbetriebe tatsächlich wollen: einen zuverlässigen, festen Mitarbeiter — vermittelt von jemandem, der den Markt kennt.

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